Verkehrsunternehmen alternativ finanzieren

 

Wie im Februar 2024 bekannt wurde, stellt der Bund die Förderprogramme für klimaschonende Nutzfahrzeuge (KsNI) komplett und für alternative Antriebe von Bussen im Personenverkehr im bisherigen Umfang ein. Gefördert werden nur noch Maßnahmen in die Tank- und Ladeinfrastruktur.

 

Wie man in England mit der Transformation im ÖPNV umgeht, zeigt nachfolgende Meldung von electrive (Stand 11.04.2024):

https://www.electrive.com/2024/04/08/uk-based-initiative-to-set-up-funding-platform-for-electric-buses/

 

Gemeinsam mit den Aufgabenträgern stehen kommunale, kommunalnahe oder mittelständische Verkehrsunternehmen vor immer größeren Herausforderungen: Der Finanzierung der Transformation hin zu emissionsarmen oder emissionsfreien Fahrzeugen. Die rechtlichen Bedingungen, der European Green Deal, die Clean Vehicle Directive (CVD) bzw. das SaubFahrzeugBeschG, geben in Deutschland die Rahmenparameter zur Beschaffung neuer Busse vor.

Das Ziel der Transformation besteht dabei darin, eine Synthese aus gewünschter Nachhaltigkeit (ESG), erforderlicher Wirtschaftlichkeit, einer Abwägung von Chancen und Risiken, als auch einer kostengünstigen Beschaffung von Fremdfinanzierungsmitteln zu erreichen. 

 

Die Neuzulassungen von E-Bussen (BEV) in 2023 zeigen gegenüber 2022 einen Aufwärtstrend. Mit einem Plus von 15 Elektrobussen überholt MAN Daimler Buses. MAN konnte 246, Daimler Buses 231 und Ebusco 142 Elektrobusse neu zulassen. Solaris und VDL sind nicht mehr unter den ersten Drei zu finden.
(Quellen: electrive, omnibus.news)

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Quelle: omnibus.news

Daimler Buses bleibt in der Gesamtanzahl der Neuzulassungen von Kraftomnibussen in Deutschland dennoch Marktführer.

 Gesamtneuzulassungen Busse 2023

Datenquelle: KBA, Neuzulassungen Kraftomnibusse 01 - 12/2023

 

Um Verkehrsunternehmen risikoarm oder risikoreduziert finanzieren zu können ist es wichtig zu verstehen, welche Art von Vertragsverhältnis zwischen den Aufgabenträgern und den Verkehrsunternehmen bestehen.

Handelt sich um einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (Richtlinie 2004/18/EG) nach einer Inhousevergabe nach EUVO 1370/2007, einer Konzessionsvergabe nach §108 GWB oder einer erforderlichen Investition nach dem Gewinn einer wettbewerbsrechtlichen Ausschreibung?

Um kreditmateriell sicher entscheiden und bewerten zu können ergeben sich für Banken sehr konkrete Fragestellungen:

  • Welche Inhalte und Sicherheiten stellt ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag (öDA) für die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen dar?
  • Was verbirgt sich hinter einem Netto-, was hinter einem Bruttovertrag? Worin bestehen die wirtschaftlichen Erfolgsrisiken?
  • Ist die angewandte Ratingsystematik für Verkehrsunternehmen zutreffend? Welche Auswirkungen könnte ein öDA auf ein Gesamtrating haben?
  • Welche Finanzierungsarten und Laufzeiten sind in Abwägung von Chancen und Risiken für welche Kundengruppen am besten einzusetzen?
  • Wie können bereits bewilligte Fördermittel in eine Finanzierung eingebunden werden? 
  • Welche Sicherheiten sollten von Verkehrs- oder Busunternehmen gestellt werden?

 

In Banken, Sparkassen oder Finanzierungsgesellschaften sollten für den Vertrieb (SALES), als auch für die Kreditabteilungen (RISK) und Recht (LEGAL) die professionelle Beantwortung dieser Fragen unerlässlich sein. Nur so können Verkehrsunternehmen alternativ, mit kalkulierbaren Risiken und attraktiven Finanzierungskonditionen begleitet werden.

 

Seminarangebote als auch Beratungsleistungen richtet sich an Banken, Sparkassen und Finanzierungsgesellschaften.
Zweitägiges Seminar*: Die Inhousevergabe - die risikoarme Finanzierung von kommunalen oder kommunalnahen Verkehrsunternehmen.
Eintägiges Seminar*: Vergaberelevante Angebotskalkulationen verstehen - die risikoreduzierte Finanzierung von privaten oder mittelständischen Busunternehmen.
  *können auf Wunsch auch einzeln gebucht werden

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